-
Das EU-Parlament wird am 03.04.2025 entscheiden, ob neue Anforderungen der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten aufgeschoben werden.
-
Das FG Schleswig-Holstein entschied über die abkommensrechtliche Qualifikation des Zusätzlichen Gewinnanteils (sog. Carried Interest), den ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware errichteten Limited Liability Company mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in den USA (= Klägerin) erhalten hat (Az. 3 K 37/22).
-
Das FG Schleswig-Holstein hat im zweiten Rechtsgang über die Frage entschieden, ob die in einem anglo-amerikanischen Trust befindliche Vermögensmasse nach dem Tod einer der Trust-Errichter:innen in deren Nachlass fällt und infolgedessen erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen ist (Az. 3 K 41/17).
-
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen können (Az. 2 K 14/23).
-
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen darstellen (Az. 4 K 26/22).