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Neuste Mitteilungen

  • Nach einem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der EU-Kommission kündigte Ursula von der Leyen eine Omnibus-Verordnung an, welche die bestehenden und künftigen ESG-Berichtspflichten bündeln soll. Die Initiative umfasst Regelungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung.
  • Auch für Helfer in einem Sportverein – hier einem Reitverein – kann Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Eine Schnuppertätigkeit unterfällt diesem Schutz aber nur, wenn sie einen zumindest geringen wirtschaftlichen Wert hat. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 10 U 3356/21).
  • Das OLG Oldenburg hatte zum Haftungsausschluss bei Vermietung einer Ferienwohnung zu entscheiden. Durch eine kaputte Kaffeekanne war es zu schweren Verletzungen gekommen (Az. 9 U 40/23).
  • Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf im Eigentum einer Kommune stehenden Flächen, wenn diese nicht als öffentliche Straßen gewidmet oder sonst der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt sind. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 732/23).
  • Menschen mit Behinderungen im Alltag zu unterstützen, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Sie fördert deshalb Projekte, die Deutschland barrierefreier machen: eine KI-gestützte App hilft blinden Menschen, Hindernisse im Straßenverkehr zu erkennen. Die Bundesregierung fördert Projekte im Mobilitätssektor zudem mit der Innovationsinitiative mFund.

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